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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Kunde) und der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG oder dritten Kooperationsmaklern ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Kunden anerkannt werden.

2. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise durch CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG oder dritten Kooperationsmaklern sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG oder dritten Kooperationsmaklern, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG oder dritten Kooperationsmaklern die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Angebote

Die Angebote der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers oder dritten Kooperationsmaklern zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG im Falle des Ankaufs. Der Provisionsanspruch der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG oder dritten Kooperationsmaklern entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags fällig. Die Provision ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung verdient und zahlbar. Die CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG, so ist der Kunde verpflichtet, der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Doppeltätigkeit

Die CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/dritter Kooperationspartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils der Nachweis von CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG als ursächlich für den Kauf.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Aigner Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute wird der Firmensitz der CAPITAL CONNECT GmbH & Co. KG vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.